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NEWS FÜR HANDWERKER

Betreiber und Hauseigentümer in der Pflicht! Absicherung der Trinkwasser-Installation

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nimmt zum Schutz der Verbraucher in zunehmendem Maße die Betreiber von Trinkwasser-Installationen und Hauseigentümer in die Pflicht!

 

Innerhalb der Gebäudeinstallation ist nach § 17 TrinkwV sicher zu stellen, dass unser Trinkwasser nicht mit Flüssigkeiten in Verbindung kommt, die schädlich für unsere Gesundheit sein können. Ein besonderes Risiko besteht hierbei durch die Anbindung einer Heizungsanlage an die Trinkwasser-Installation!

 

Kemper FK4 1 Kemper FK4 2

Nicht mehr zulässig! (in Neubauten oder in Altbauten,

wenn der Bestandsschutz nicht greift)

Normgerechte Lösung

 

 

Heizungswasser enthält gesundheitsgefährdende Stoffe (DIN EN 1717). Das Eindringen durch Rückfließen, Rückdrücken oder Rücksaugen in die Trinkwasser-Installation muss daher unbedingt verhindert werden! Das Entfernen des Füllschlauchs nach der Befüllung reicht hier nicht aus. Der normgerechte sichere Anschluss der Heizungsanlage (auch wenn diese mit chemischen Substanzen/Inhibitoren angereichert ist) lässt sich im Handumdrehen mit dem KEMPER FK-4 Systemtrenner-Auslaufventil BA herstellen.

 

Kemper FK4 3


Einfach Zapfventil raus und FK-4 rein – ohne Veränderung der Rohrleitung!

 

 

 

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