Der Friwara WM Systembaukasten
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Was kostet ein altersgerechter Badumbau? Erfahren Sie, welche Kosten entstehen, wie viel die Pflegekasse übernimmt und welche Fördermöglichkeiten 2026 bestehen.
Ein altersgerechter Badumbau kann vom Austausch einer Badewanne gegen eine bodengleiche Dusche bis zur vollständigen Neugestaltung reichen. Entsprechend unterschiedlich fallen die Kosten aus.
Neben der Ausstattung lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, welche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten infrage kommen. Bei einem anerkannten Pflegegrad kann beispielsweise die Pflegekasse einen Teil der Kosten übernehmen.
Welche Ausstattung ein barrierearmes Badezimmer auszeichnet, zeigt unser Ratgeber zum barrierefreien Bad – von der Dusche über Haltegriffe bis zu ausreichend Bewegungsfläche.
Wer speziell eine Dusche ohne hohen Einstieg plant, findet weitere Tipps im Beitrag Begehbare Dusche planen – Tipps zu Einbau & Design.
Die Kosten hängen stark vom vorhandenen Badezimmer und vom Umfang der Sanierung ab. Werden nur einzelne Barrieren beseitigt, ist der Aufwand deutlich geringer als bei einer vollständigen Neugestaltung.
Als Orientierung nennt die KfW in einem Finanzierungsbeispiel einen barrierereduzierenden Badumbau mit 13.200 Euro. Dabei handelt es sich jedoch um ein Beispiel und nicht um einen allgemeingültigen Durchschnittswert.
Eine komplette Badsanierung kann daher schnell im fünfstelligen Bereich liegen. Wird dagegen gezielt eine Badewanne durch eine Dusche ersetzt, fallen die Kosten häufig deutlich geringer aus.
Weitere Lösungen für Dusche, Waschplatz und WC gibt es im P&M-Bereich Barrierefreiheit.
Der Austausch einer Badewanne gehört zu den häufigsten Maßnahmen beim altersgerechten Badumbau.
Für einfachere Lösungen „Wanne raus, Dusche rein“ werden häufig etwa 4.000 bis 6.000 Euro angesetzt. Soll eine vollständig bodengleiche Dusche entstehen, liegen die Kosten häufig bei ungefähr 5.000 bis 8.000 Euro. Zusätzliche Arbeiten an Boden, Leitungen oder Entwässerung können den Preis erhöhen.
Ob eine vollständig bodengleiche Lösung möglich ist, sollte vorab von einem Fachbetrieb geprüft werden.
Maßnahme | Beispielkosten |
|---|---|
Ausbau und Entsorgung der Badewanne | 600 € |
Anpassung von Leitungen und Abfluss | 1.100 € |
Bodenaufbau und Abdichtung | 1.400 € |
Duschfläche und Entwässerung | 900 € |
Fliesen- und Wandarbeiten | 900 € |
Duschabtrennung | 900 € |
Armatur und Brause | 500 € |
Montage und Nebenarbeiten | 700 € |
Gesamt | 7.000 € |
Die Beispielrechnung dient zur Orientierung. Je nach Bausubstanz, Ausstattung und Aufwand können die tatsächlichen Kosten höher oder niedriger ausfallen.

Besonders teuer werden häufig Arbeiten an Boden, Leitungen und Abfluss. Für eine vollständig bodengleiche Dusche müssen Ablauf, Gefälle und Bodenaufbau geeignet sein.
Auch das Versetzen von Anschlüssen, umfangreiche Fliesenarbeiten, Änderungen am Grundriss oder individuell angefertigte Duschabtrennungen erhöhen den Aufwand.
Deshalb sollte möglichst früh geklärt werden, welche Veränderungen wirklich erforderlich sind und welche vorhandenen Elemente weiter genutzt werden können.
Bei einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschussen.
Möglich sind aktuell bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person und Maßnahme. Voraussetzung ist, dass der Umbau die häusliche Pflege erleichtert oder eine möglichst selbstständige Nutzung des Badezimmers ermöglicht. Auch ein pflegegerechter Badumbau kann darunter fallen.
Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen gemeinsam in einer Wohnung, kann sich der Zuschuss erhöhen. Bei vier oder mehr Anspruchsberechtigten sind insgesamt maximal 16.720 Euro für eine gemeinsame Maßnahme möglich.
Bei der Beispielrechnung von 7.000 Euro würde bei vollständiger Bewilligung des maximalen Zuschusses rechnerisch bleiben:
7.000 € – 4.180 € = 2.820 € Eigenanteil
Die tatsächliche Förderhöhe wird jedoch immer individuell von der jeweiligen Pflegekasse geprüft.

Voraussetzung für den Zuschuss ist zunächst ein Pflegegrad von 1 bis 5. Die geplante Veränderung muss außerdem einen konkreten Nutzen für die Pflegesituation haben. Sie soll beispielsweise die häusliche Pflege erleichtern, vorhandene Barrieren reduzieren oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Ein reiner Modernisierungswunsch reicht dafür nicht aus.
Vor dem Umbau empfiehlt es sich, einen Kostenvoranschlag einzuholen und die geplante Maßnahme mit der zuständigen Pflegekasse abzuklären.
Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen und möglichen Maßnahmen gibt es beim Bundesgesundheitsministerium zum Zuschuss für Wohnungsanpassungen.
Der Zuschuss der Pflegekasse setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Entscheidend ist, dass der Umbau die Pflege erleichtert oder eine selbstständigere Nutzung des Badezimmers ermöglicht.
Beim KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ ist dagegen kein Pflegegrad erforderlich. Mit dem Förderkredit können Maßnahmen zum Abbau von Barrieren mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit finanziert werden. Dazu können beispielsweise eine bodengleiche Dusche oder weitere barrierereduzierende Veränderungen im Badezimmer gehören.
Stand September 2026: Für den KfW-Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ können derzeit keine neuen Anträge gestellt werden. Die für 2026 bereitgestellten Fördermittel sind ausgeschöpft. Bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen. Sollte das Programm 2027 erneut geöffnet werden, informiert die KfW darüber.
Möglichkeit | Stand September 2026 |
|---|---|
bis zu 4.180 € Zuschuss bei Pflegegrad 1–5 | |
derzeit keine neuen Anträge möglich | |
Förderkredit bis zu 50.000 € je Wohneinheit | |
Regionale Programme | abhängig von Bundesland oder Kommune |
Eine konkrete Maßnahme, die bereits durch die Pflegeversicherung gefördert wird, kann nicht zusätzlich über den KfW-Kredit 159 finanziert werden. Für davon getrennte Maßnahmen kann eine Förderung gegebenenfalls möglich sein.

Fördermöglichkeiten sollten möglichst vor Beginn des Umbaus geklärt werden.
Für den Zuschuss der Pflegekasse empfiehlt sich folgende Reihenfolge:
geplante Veränderungen festlegen
Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs einholen
Antrag bei der Pflegekasse einreichen
Entscheidung der Pflegekasse abwarten
anschließend den Umbau durchführen
Weitere Informationen zur Wohnungsanpassung und zum Pflegekassen-Zuschuss bietet das Bundesgesundheitsministerium. Für Anträge auf bauliche Anpassungsmaßnahmen gilt grundsätzlich eine Bearbeitungsfrist von drei Wochen. Wird ein medizinisches Gutachten benötigt, kann sie sich auf fünf Wochen verlängern.
Beim KfW-Kredit 159 erfolgt die Antragstellung über einen Finanzierungspartner, beispielsweise eine Bank. Die Finanzierung sollte geklärt sein, bevor verbindliche Verträge abgeschlossen oder die Arbeiten begonnen werden.
Da sich Förderprogramme und verfügbare Mittel ändern können, sollten die aktuellen Bedingungen unmittelbar vor dem geplanten Umbau nochmals auf den offiziellen Seiten der Pflegekasse beziehungsweise des Bundesgesundheitsministeriums und der KfW geprüft werden.
Ob bodengleiche Dusche, gut erreichbarer Waschplatz oder komfortable Lösungen rund um das WC: Viele Möglichkeiten lassen sich am besten beurteilen, wenn sie direkt vor Ort ausprobiert und miteinander verglichen werden.
In den PFEIFFER & MAY Badausstellungen finden sich unterschiedliche Lösungen für Badezimmer, die Komfort, Funktion und moderne Gestaltung miteinander verbinden.
Für erste Überlegungen zur Raumaufteilung kann zusätzlich der Pfeiffer und May Onlineplaner genutzt werden. Weitere Ideen bieten die Bereiche Barrierefreiheit und Duschen.

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