Der Friwara WM Systembaukasten
Entdecken Sie den Friwara WM Systembaukasten – die modulare Lösung für hygienische Warmwasser- und Wärmeversorgung in Wohngebäuden. Flexibel anpassbar für verschiedene Heizungsanlagen.
Wann muss ein Wasserzähler gewechselt werden? Erfahren Sie alles über Eichfristen, gesetzliche Vorgaben und warum der Austausch wichtig ist. Verständlich erklärt für Eigentümer & Renovierer.
Ob im Einfamilienhaus, in einer Wohnung oder in einem Mehrparteienhaus – der Wasserzähler spielt eine zentrale Rolle in der Verbrauchserfassung. Er misst, wie viel Wasser tatsächlich genutzt wird, und bildet die Grundlage für die korrekte Abrechnung der Wasserkosten.
Damit diese Messung zuverlässig bleibt, schreibt der Gesetzgeber vor, dass Wasserzähler regelmäßig geprüft und ausgetauscht werden müssen. Diese sogenannte Eichpflicht soll sicherstellen, dass jeder Verbraucher exakt das bezahlt, was er auch wirklich verbraucht – nicht mehr und nicht weniger.
Ein korrekt arbeitender Wasserzähler schützt also nicht nur den Geldbeutel, sondern auch das Vertrauen zwischen Vermieter, Mieter und Wasserversorger.
Die Eichpflicht ist ein wichtiger Bestandteil des Mess- und Eichgesetzes (MessEG). Sie sorgt dafür, dass Messgeräte, die im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr eingesetzt werden, genaue Ergebnisse liefern.
Ein Wasserzähler ist ein solches Messgerät. Mit der Zeit können sich durch Kalk, Ablagerungen oder Materialermüdung kleine Ungenauigkeiten einschleichen. Um das zu verhindern, muss der Zähler nach Ablauf einer bestimmten Frist geeicht oder ersetzt werden.
Das Ziel der Eichpflicht ist klar:
Schutz der Verbraucher vor ungenauen Messungen
Sicherstellung einer fairen Wasserabrechnung
Vermeidung von Streitigkeiten über den Verbrauch
Seit dem 1. November 2021 gilt in Deutschland eine wichtige Änderung der Eichverordnung. Seither beträgt die Eichfrist für Warmwasser-, Kaltwasser- und Wärmemengenzähler jeweils sechs Jahre.
Das bedeutet konkret:
Kaltwasserzähler: Eichfrist beträgt 6 Jahre - Maßnahme nach Ablauf = Austausch oder Nacheichung
Warmwasserzähler: Eichfrist beträgt 6 Jahre - Maßnahme nach Ablauf = Austausch oder Nacheichung
Wärmemengenzähler: Eichfrist beträgt 6 Jahre - Maßnahme nach Ablauf = Austausch oder Nacheichung
Nach Ablauf dieser Frist darf der Zähler nicht mehr zur Abrechnung verwendet werden, es sei denn, er wurde erneut geeicht. Die Eichung erfolgt meist durch zertifizierte Stellen oder wird im Zuge des Austauschs durch ein neu geeichtes Gerät ersetzt.
Tipp: Notieren Sie sich das Einbaudatum Ihres Zählers oder fotografieren Sie das Typenschild. So wissen Sie genau, wann die nächste Eichung ansteht.
Die Verantwortung hängt davon ab, wo der Wasserzähler installiert ist:
Hauptwasserzähler (Versorgungszähler): Diese Geräte gehören in der Regel dem Wasserversorger. Der Versorger ist auch für den Austausch und die Eichung verantwortlich.
Wohnungs- oder Zwischenzähler (Unterzähler): Diese Zähler erfassen den Verbrauch einzelner Wohnungen oder Gebäudeteile. Hier liegt die Verantwortung beim Eigentümer oder Vermieter.
In Mehrfamilienhäusern übernimmt häufig die Hausverwaltung oder ein beauftragter Installationsbetrieb den regelmäßigen Austausch.
Wichtig: Der Einbau, Wechsel oder Ausbau eines Wasserzählers sollte immer von einem zugelassenen Fachbetrieb für Sanitär, Heizung und Klima durchgeführt werden. So ist sichergestellt, dass der Zähler korrekt eingebaut, plombiert und dokumentiert wird.
Der Wechsel des Wasserzählers ist technisch unkompliziert und dauert in der Regel nicht länger als 30 bis 60 Minuten.
So läuft der Vorgang ab:
1. Terminvereinbarung:
Der Fachbetrieb informiert Sie über den bevorstehenden Austausch und vereinbart einen passenden Termin.
2. Wasserversorgung kurzzeitig sperren:
Um den alten Zähler sicher auszubauen, wird die Wasserzufuhr kurzzeitig geschlossen.
3. Alter Zähler wird entfernt:
Der Monteur baut den bisherigen Zähler aus und prüft die Anschlüsse auf Dichtheit und Ablagerungen.
4. Neuer, geeichter Zähler wird eingebaut:
Der neue Zähler ist bereits geeicht und wird fachgerecht installiert.
5. Dokumentation und Plombierung:
Das Einbaudatum, die Zählernummer und der Eichstempel werden dokumentiert. Anschließend wird der Zähler verplombt, damit keine unbefugten Veränderungen vorgenommen werden können.
Nach dem Austausch kann die Wasserzufuhr wieder geöffnet werden – und der neue Zähler misst sofort zuverlässig weiter.
Ein abgelaufener Wasserzähler darf nicht mehr zur Verbrauchsabrechnung verwendet werden. Wird er trotzdem eingesetzt, sind die ermittelten Werte rechtlich nicht mehr gültig.
Für Eigentümer oder Vermieter kann das unangenehme Folgen haben:
Die Nebenkostenabrechnung kann angefochten oder beanstandet werden.
Im Streitfall müssen Nachweise über die Einhaltung der Eichfristen erbracht werden.
Mögliche Bußgelder bei wiederholter Missachtung sind nicht ausgeschlossen.
Daher lohnt es sich, die Austauschtermine frühzeitig einzuplanen – am besten mit Unterstützung eines Fachbetriebs, der Sie an fällige Eichungen erinnert.
Ein rechtzeitiger Austausch des Wasserzählers bietet gleich mehrere Vorteile:
Messgenauigkeit: Neu geeichte Zähler erfassen den Verbrauch präzise und vermeiden Abweichungen.
Sicherheit: Fachgerecht installierte Geräte minimieren das Risiko von Undichtigkeiten oder Fehlmessungen.
Transparenz: Bewohner erhalten eine faire und nachvollziehbare Verbrauchsabrechnung.
Komfort: Moderne Zähler sind oft kompakter, langlebiger und teilweise sogar fernauslesbar – ein Plus an Komfort und Effizienz.
Eichfristen einhalten, Sicherheit gewinnen
Der Austausch des Wasserzählers ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Verbrauchssicherheit. Wer die 6-jährige Eichfrist im Blick behält, sorgt für eine korrekte Abrechnung, vermeidet Ärger und schützt sich vor rechtlichen Konsequenzen.
Ein Fachbetrieb für Sanitär, Heizung und Klima (SHK) kann Sie dabei unterstützen – von der Prüfung der Eichfristen bis zum fachgerechten Austausch. So bleibt Ihr Zuhause technisch auf dem neuesten Stand und Sie können sich auf eine faire, transparente Wasserabrechnung verlassen.
Lassen Sie Ihre Wasserzähler regelmäßig von einem Fachmann vor Ort überprüfen. So wissen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden – und Ihr Wasserzähler zuverlässig misst, was wirklich verbraucht wird. Erfahren Sie hier mehr über unsere Wasserzähler Sortiment.
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