Xtra-Clear App | Digitale Wartung & Produktregistrierung | P&M
Die Xtra-Clear App ermöglicht Fachhandwerkern die digitale Registrierung von Produkten und erinnert automatisch an anstehende Wartungsintervalle.
Wann beginnt und endet die Heizperiode in Deutschland? Erfahren Sie mehr über die üblichen Zeiträume, Rechte und Pflichten sowie praktische Tipps zur Reduzierung des Heizenergieverbrauchs für Eigenheimbesitzer und Mieter.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann geheizt werden darf oder sogar muss, welche Rechte und Pflichten bestehen und wie Sie mit einfachen Maßnahmen Energie und Heizkosten sparen können.

Die Heizperiode bezeichnet den Zeitraum im Jahr, in dem Gebäude üblicherweise beheizt werden, um angemessene Raumtemperaturen sicherzustellen und Feuchtigkeitsproblemen vorzubeugen.
Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Festlegung der Heizperiode gibt es nicht. Als üblicher Zeitraum gelten jedoch folgende Richtwerte:
Beginn: 1. Oktober
Ende: 30. April des Folgejahres
Während der Heizperiode müssen Vermieter sicherstellen, dass die Wohnräume ausreichend beheizt werden können. In Aufenthaltsräumen gelten tagsüber in der Regel Temperaturen von etwa 20 bis 22 °C als Orientierung.
Auch außerhalb dieses Zeitraums kann eine Pflicht zur Bereitstellung der Heizung bestehen, wenn die Witterung dies erforderlich macht.
Übliche Heizperiode: Oktober bis April
Zeitraum (Richtwert): 1. Oktober bis 30. April
Raumtemperatur: tagsüber in der Regel etwa 20 bis 22 °C in Aufenthaltsräumen
Außentemperatur: Kann die erforderliche Beheizung beeinflussen
Außerhalb der üblichen Heizperiode: Mai bis September
Zeitraum: 1. Mai bis 30. September
Raumtemperatur: Auch außerhalb der Heizperiode muss bei entsprechender Kälte eine ausreichende Beheizbarkeit gewährleistet sein
Außentemperatur: Bei längeren Kältephasen kann das Einschalten der Heizung erforderlich werden
Die Heizungsanlage muss bei entsprechendem Heizbedarf betriebsbereit sein.
Wohnräume müssen ausreichend beheizbar sein.
Die Warmwasserversorgung muss im vertraglich geschuldeten Umfang gewährleistet sein.
Angemessen lüften und heizen, um Feuchtigkeitsprobleme und Schimmelbildung zu vermeiden
Störungen an der Heizung zeitnah melden
Das Heiz- und Lüftungsverhalten an die jeweiligen Wohnverhältnisse anpassen
Praxisbeispiel: Dauerhaft gekippte Fenster können im Winter zu Wärmeverlusten und zur Auskühlung angrenzender Wandbereiche führen. Mehrmaliges Stoßlüften für wenige Minuten ermöglicht einen Luftaustausch, ohne die Räume unnötig lange auskühlen zu lassen.
Die tatsächliche Dauer der Heizperiode hängt nicht nur vom Kalender ab, sondern auch von Gebäudetyp, Dämmstandard und Witterung:
Altbau (vor 1978): Je nach Sanierungsstand können höhere Wärmeverluste und längere Heizzeiten auftreten.
Neubau / Passivhaus: Eine gute Wärmedämmung kann den Heizbedarf verringern und den Beginn der Heizperiode hinauszögern.
Mehrfamilienhäuser: Die Lage der Wohnungen und die angrenzenden beheizten Räume können den individuellen Heizbedarf beeinflussen.
Sinken die Außentemperaturen über mehrere Tage deutlich ab, kann eine Beheizung bereits vor dem 1. Oktober erforderlich sein.
Auch in den Sommermonaten kann bei ungewöhnlich niedrigen Temperaturen Heizbedarf entstehen. Ob eine Heizpflicht besteht, hängt von den konkreten Umständen ab.
Mit verschiedenen Maßnahmen lässt sich der Heizenergieverbrauch beeinflussen, ohne auf angemessene Raumtemperaturen verzichten zu müssen:
Raumtemperaturen anpassen: Als Orientierung können im Wohnzimmer 20–22 °C und im Schlafzimmer 16–18 °C dienen.
Heizkörper freihalten: Möbel und Vorhänge sollten die Wärmeabgabe möglichst nicht behindern.
Smart-Home-Thermostate nutzen: Heizzeiten lassen sich damit automatisch an den Tagesablauf anpassen.
Nachts die Temperatur anpassen: Eine moderate Absenkung kann je nach Gebäude und Heizsystem sinnvoll sein. Dabei sollte das Risiko von Feuchtigkeit und Schimmel berücksichtigt werden.
Fenster und Türen abdichten: Undichte Stellen können Wärmeverluste verursachen.
Tipp aus der Praxis: Ob eine nächtliche Temperaturabsenkung sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Dämmstandard des Gebäudes und der eingesetzten Heiztechnik ab.
Üblicherweise am 1. Oktober. Bei längeren Kältephasen kann eine Beheizung jedoch schon früher erforderlich sein.
Als üblicher Endtermin gilt der 30. April des Folgejahres. Bei anhaltend niedrigen Temperaturen kann auch danach Heizbedarf bestehen.
Nein, eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung gibt es nicht. Der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April dient in der Praxis häufig als Orientierung. Maßgeblich sind außerdem die mietvertraglichen Vereinbarungen und die konkreten Umstände.
Eine generelle Pflicht, die Wohnung dauerhaft auf eine bestimmte Temperatur zu beheizen, besteht nicht. Mieter müssen jedoch durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten dazu beitragen, vermeidbare Schäden an der Wohnung zu verhindern. Bei einer Verletzung dieser Pflichten kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haftung für entstandene Schäden in Betracht kommen.
Für die Heizperiode in Deutschland gelten übliche Zeiträume, wobei der tatsächliche Heizbedarf von Faktoren wie Gebäudetyp, Dämmung und Wetter abhängt.
Wer seine Heizungsanlage rechtzeitig überprüfen lässt und sein Heiz- und Lüftungsverhalten an die jeweiligen Bedingungen anpasst, kann den Energieverbrauch beeinflussen, den Wohnkomfort erhalten und möglichen Schäden am Gebäude vorbeugen.

Lassen Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Heizperiode von einem Fachbetrieb in Ihrer Nähe beraten. So können Sie Ihre Heizungsanlage überprüfen und bei Bedarf Einstellungen anpassen lassen, um den Heizbetrieb auf die Anforderungen Ihres Gebäudes abzustimmen.
Weitere hilfreiche Informationen dazu, wann Sie die Heizung einschalten sollten, finden Sie in unserem Ratgeberbeitrag: Heizung einschalten – wann ist der richtige Zeitpunkt?
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